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2026-10-16 · Recht & Compliance für Software

Was es heisst, als Schweizer GmbH ein Abo an Privatkunden in der EU zu verkaufen

Ich wollte betriebene Anwendungen online verkaufen, an Firmen und an Privatpersonen. Zwischen «Stripe einbauen» und «darf verkauft werden» lagen Steuern, eine Kündigungsschaltfläche und viel Kleingedrucktes.

Der technische Teil eines Online-Abos ist schnell gebaut: Warenkorb, Stripe Checkout, fertig. Der Rest ist das, was mich überrascht hat — weil ich als kleine Schweizer Firma dachte, vieles betreffe mich nicht.

Steuern ab dem ersten Franken

Wer als Firma ausserhalb der EU elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU verkauft, schuldet die Mehrwertsteuer des Landes, in dem der Kunde wohnt — ab dem ersten Verkauf. Die Schwelle von 10'000 Euro, von der man oft liest, gilt nur für Firmen in der EU. Praktisch heisst das: Registrierung im OSS-Verfahren eines EU-Landes, Preise für Privatkunden inklusive der jeweiligen Steuer, Belege zum Wohnsitz des Kunden und eine Erklärung jedes Quartal, auch wenn nichts verkauft wurde.

Für Unternehmen ist es einfacher — dafür brauchte ich zwei Preise je Produkt: einen mit Steuer für Privatpersonen, einen ohne für Firmen.

Was das deutsche Verbraucherrecht verlangt

Für Privatkunden in Deutschland muss es auf der Website eine Schaltfläche «Verträge hier kündigen» geben, die zu einem Formular führt und sofort eine Eingangsbestätigung schickt. Nach der Zahlung muss der Kunde die Vertragsbedingungen samt Widerrufsbelehrung und Muster-Formular dauerhaft erhalten — ein Link genügt nicht. Ich habe beides gebaut: eine Bestätigungs-E-Mail aus dem Stripe-Webhook mit dem vollständigen Text der AGB und ein Kündigungsformular mit automatischer Quittung.

Ein Punkt ist offen geblieben: In Stripe Checkout lässt sich im Abo-Modus die Beschriftung der Zahlungsschaltfläche nicht ändern. Dort steht «Abonnieren», das Gesetz verlangt etwas wie «zahlungspflichtig bestellen». Das kläre ich mit einem Anwalt.

Zwei Modelle als Prüfer

Texte und Code habe ich von zwei KI-Modellen prüfen lassen, unabhängig voneinander und in Runden, bis keines mehr etwas Kritisches fand. Das waren drei Runden. Gefunden haben sie vor allem Stellen, an denen AGB und Code nicht dasselbe sagten — etwa ein Kündigungsdatum, das die Quittung behauptete, obwohl es vom Abo abhing.

Das ersetzt keinen Anwalt. Aber ich gehe jetzt mit wenigen, konkreten Fragen zu ihm statt mit einem leeren Blatt.

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